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Eintragungen der Auslesegruppe und der Titel: Die Eintragung der Auslesegruppe und der Titel in den Ahnentafeln erfolgt ab sofort durch die Richterobfrau Gerda Kastl, Karl-Kaspar-Str 15, 90453 Nürnberg, Tel.+Fax 0911/6383837. Wichtig: Adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag unbedingt beifügen!!!
Die Bearbeitung der PL- und der HD-Untersuchung erfolgt durch die Hauptzuchtwartin: Bitte beachten Sie bei der PL-Untersuchung, dass der in Anspruch genommene Tierarzt ein qualifizierter Untersucher nach der Liste des Bundesverbandes Prakt. Tierärzte e. V. sein muss. Die kann unter www.tieraerzteverband.de, abgerufen oder bei der Hauptzuchtwartin erfragt werden.
Bitte nur Einwurf-Einschreibe-Sendungen an die Mitglieder des Vorstandes versenden: Bitte schicken Sie wichtige Briefsendungen an alle Vorstandsmitglieder nur noch per “Einwurf-Einschreiben”. Einschreibesendungen mit persönlicher Übergabe werden bei der Postfiliale nicht mehr abgeholt und gehen an die Absender zurück.
Auszug aus der Zuchtordnung gültig ab Januar 2005;
4.8 Bei Wolfs- und Großspitzen ist zwingend vor der Zucht mittels röntgenographischer Untersuchung festzustellen, ob der Hund an einer Hüftgelenksdysplasie leidet.
Die HD-Röntgung von Mittel-, Klein-, Zwerg-, und Japanspitzen ist erwünscht. Der zu röntgende Hund muss mindestens 12 Monate alt sein.
Mit der Röntgenuntersuchung der Hüftgelenke darf nur ein Tierarzt beauftragt werden, der die erforderliche Einrichtung besitzt und ausreichende Erfahrung hat. Ergibt die Röntgenuntersuchung, dass der Hund an einer mittleren oder schweren HD (D und E) leidet, so darf mit diesem Hund nicht gezüchtet werden. Besteht leichte HD (C) oder Übergangsform (B), so darf mit diesem Hund gezüchtet werden. Hunde mit leichter HD (C) dürfen nur mit einem HD freien (A) Partner verpaart werden.
Änderung Punkt 4.9 (Gültig ab 1. Januar 2005)
Mittelspitze, Kleinspitze und Zwergspitze müssen vor der Zuchtverwendung die PL-Untersuchung nachweisen. Mittelspitze, Kleinspitze und Zwergspjtze mit PL-Grad 3 und PL-Grad 4 werden mit Zuchtverbot belegt Mittelspitze, Kleinspitze bzw. Zwergspitze mit PL-Grad 2 dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen zur Zucht verwendet werden. Die Entscheidung trifft der VDH Zuchtausschuss unter Hinzuziehung des Wissenschaftlichen Beirates des VDH für Zucht und Forschung.
Die PL- und HD-Beurteilungsbögen sind bei der Hauptzuchtwartin erhältlich.
Die PL- und HD-Beurteilungsbögen sind an die Hauptzuchtwartin vom Tierarzt (siehe Anweisung auf den Untersuchungsformularen) zurück zu senden.
Frau Michaela Weyna Hauptzuchtwartin Heideweg 50 47608 Gelder
Handy 0174/7922213 Tel./Fax 02831/89825
Der Preis pro Formular beträgt 0,50 € plus Portokosten.
Patella-Luxation (PL)
Die Generalversammlung des Vereins für Deutsche Spitze hat am 2. Mai 2004 in Gladbeck einer Änderung der bisherigen Zuchtbestimmungen in § 4.9 zugestimmt.
Der Hauptvorstand hat dazu eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2004 beschlossen. Für alle Züchter und Besitzer von Mittel-, Klein- und Zwergspitzen hier in Kürze das Wichtigste zur Patella-Luxation. „Luxation“ ist die medizinische Bezeichnung für „Ausrenkung“ und die „Patella“ ist die Kniescheibe des Hundes. Eine luxierte Patella ist demnach eine ausgerenkte Kniescheibe. Eine Kniescheibe, die immer wieder aus ihrer natürlichen Halterung herausrutscht. Hunde, deren Bänder, Sehnen oder Muskeln in den Hinterläufen schwach, oder deren Knochen nicht gerade sind, sind von Patella betroffen. Ebenso Hunde, deren Rille im Kniegelenk, der natürliche Platz der Kniescheibe, zu schmal oder zu flach ist. Patella tritt am häufigsten bei kleinen und kleinsten Rassen auf.
Ein sehr deutlicher Hinweis auf Patella Luxation ist, wenn ein Hund beim Laufen dazu neigt, ein Hinterbein hochzuziehen oder mit einem Bein immer wieder hüpft, manche bewegen sich auch wie ein Kaninchen, sie hoppeln. Diese Auffälligkeiten in der Bewegung entstehen dadurch, dass die Kniescheibe verrutscht und sich verkeilt, so das der betroffene Hinterlauf weder angewinkelt noch entlastet werden kann. Ein betroffener Hund kann ein sehr unterschiedliches Krankheitsbild zeigen. Es kommt vor, dass die Kniescheibe nur sehr kurz luxiert und dann wieder an ihren Platz rutscht. Manchmal bleibt sie länger luxiert und der Hund zieht den Oberschenkel an den Körper oder streckt das Bein ohne das der Fuss den Boden berührt. Es kann sowohl nur ein Hinterfuss als auch beide von Patella-Luxation betroffen sein.
Die Patella-Luxation wird in 4 Grade eingeteilt, je nach Schwere ihrer Ausprägung:
Grad 1 Die Kniescheibe kann nur mit manueller Hilfe luxiert werden. In der Bewegung bleibt sie an ihrem Platz.
Grad 2 Die Kniescheibe kann manuell luxiert werden und luxiert auch gelegentlich wenn der Hund läuft oder rennt. Die Kniescheibe renkt sich durch die weitere Bewegung des Hundes wieder ein und kann auch manuell wie der an ihren Platz geschoben wer den. Grad 3 Die Kniescheibe luxiert häufig, Wenn sie mit manueller Hilfe wieder an ihren Platz geschoben wird, bleibt sie dort nicht lange, sondern luxiert wieder. Grad 4 Die Kniescheibe ist permanent luxiert. Auch mit manueller Hilfe kann sie nicht wieder an ihren Platz geschoben werden. Da die Patella-Luxation erblich ist, gehören betroffene Hunde nicht in die Zucht. Züchter die mit kranken Hunden züchten verstossen gegen das derzeit gültige Tierschutzgesetz. Diejenigen Hunde, die auf Grund der schwere der Krankheitsausprägung operativ behandelt werden müssen, können nach dem Eingriff in der Regel ohne Einschränkungen der Bewegung ein glückliches Leben als Liebhaberhund führen. Patella-Luxation ist nach den bisherigen Erfahrungen fast nie auf einen Unfall oder eine andere äussere Einwirkung zurückzuführen.
Verfahrensweise zur PL-Untersuchung. Mitteilung des VDH Zuchtausschusses — Erfassung der PL-Untersuchungsergebnisse
Bekämpfung der Patella-Luxation (Das Schreiben war dem Antrag an die Generalversammlung Änderung Punkt 4.9 beigefügt.) Hunde, die einen PL-Befund Grad 3 oder 4 haben, sind von der Zucht ausgeschlossen. Mit PL 2 darf nur in begründeten Ausnahmefällen gezüchtet werden! Die Entscheidung trifft der VDH Zuchtausschuss unter Hinzuziehung des Wissenschaftlichen Beirates des VDH für Zucht und Forschung. Rassehunde Zuchtvereine, in deren Zuchtbestand PL festgestellt wurde, sind verpflichtet, folgende Grundregeln zu beachten und durch Überprüfung in die vereinseigene Zucht-Ordnung für Ihre Mitglieder und Züchter für verbindlich zu erklären. 1.1 Der vom Züchter/Halter in Anspruch genommene Tierarzt (qualifizierter Untersucher / Übersicht der entsprechenden Tierärzte unter www.tieraerzteverband.de, darf seine Bewertung nur in den beim VDH erhältlichen oder einen inhaltsgleichen, vereinseigenen Bewertungsbogen eintragen. Auf diesem Bewertungsbogen ist zu bestätigen, dass der untersuchende Tierarzt die Identität des Hundes anhand der Angaben in der vorzulegenden Original-Ahnentafel überprüft hat und die Kennzeichnung mit den Angaben übereinstimmt Keine Korrekturoperationen im Bereich der Hintergliedmaßen durchgeführt wurden und die blauen Durchschläge der zentralen Erfassungsstelle des VDH zugeleitet werden. 1.2 Stellt der Tierarzt einen nicht zur Zucht zugelassenen PL Grad fest, so ist dem Hundehalter erlaubt, einen weiteren qualifizierten Tierarzt zu konsultieren. Stimmt dessen Untersuchungsergebnis mit dem Erstergebnis überein, so gilt der Befund als gesichert. Bei nicht übereinstimmenden Befunden, kann der Hundehalter ein Obergutachten beantragen. Verzichtet der Hundehalter auf ein Obergutachten, so gilt das schlechtere Untersuchungsergebnis. Als Obergutachter anerkannt sind ausschliesslich Angehörige einer Universitätsklinik, die bei der Schulung der qualifizierten Untersucher mitgewirkt haben. 1.3 Für Hunde im Eigentum eines Tierarztes darf dieser nicht selbst ein Gutachten über den PL Grad erstellen. 1.4 Die Rassehunde Zuchtvereine können auf Anfrage Auswertungen der Untersuchungsergebnisse aller von ihnen betreuten Rassen erhalten. Beschluss: Die PL-Untersuchungsergebnisse werden in Zukunft im Spitzheft veröffentlicht.
Formulare zur PL-Untersuchung
Die offiziellen Formulare des VDH zur PL-Untersuchung sind ab sofort bei der Hauptzuchtwartin erhältlich.
Der Preis pro Formular beträgt 0,50 € plus Portokosten.
Anschrift der neuen Hauptzuchtwartin: Michaela Weyna Heideweg 50 47608 Gelder Handy 0174/7922213 Tel./Fax 02831/89825
Stand August 2006 Nächste Seite
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